Die Studierendenvertretung der ÖGWG. AKV bedeutet AusbildungsKandidat*innen-Vertretung. Das Gremium dient als Sprachrohr der Studierenden im Fachspezifikum der ÖGWG.
Wie wird man Studierendenvertreter*in? In jedem Fachspezifikumslehrgang werden von der Gruppe ein*e Hauptvertreter*in und ein*e Stellvertreter*in gewählt.
Die Arbeit der AKV. Die Sitzungen finden fünfmal pro Jahr statt, wobei drei Sitzungen online abgehalten werden, meist eine in Wien und eine in Linz. Wünsche, Verbesserungsvorschläge, aber auch Beschwerden der Studierendenvertretung werden gehört und bearbeitet. In unserem gemeinsamen Austausch sind wir aktiv an der Weiterentwicklung der Ausbildung beteiligt und bereiten den Boden auch für nachkommende Studierende auf.
Entsendung in Gremien. Die AKV entsendet je eine Lehrgangsvertretung in folgende Gremien: (1) Vorstand der ÖGWG, (2) Ethik-Kommission, (3) ABK (Ausbildungskommission), (4) KFO (gesamtösterreichisches Kandidat*innenforum mit dem Ziel, die Bedingungen aller sich in Österreich im Fachspezifikum befindlichen Kandidat*innen zu verbessern), (5) Wissenschaftskommission (WIKO) und Delegiertenkonferenz (DK). Über diese Vertretungen haben Ausbildungskandidat*innen direkten Einfluss auf die Arbeit und Entscheidungen in den Gremien.
Was haben wir schon alles erreicht? Hier ein paar Erfolge der AKV aus den letzten Jahren:
Wir freuen uns auf dein Mitwirken!