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Propädeutikum

ACHTUNG - im Jahr 2024 gelten die bisherigen Zugangsbedingungen, für den Zugang ab 2025 finden Sie die neue Regelung unter "Zugangsvoraussetzungen" weiter unten auf dieser Seite.

Psychotherapeutische Basiskompetenz. Das Propädeutikum ist der erste gesetzlich vorgeschriebene Teil der Psychotherapieausbildung. Es ist Voraussetzung zur Aufnahme in das Fachspezifikum (PthG, BGBl. Nr. 361/ 1990). Im Theorieteil des Propädeutikums erfolgt die Heranführung an psychotherapeutische Schulen und Grundkonzepte. Die praktischen Teile eröffnen vertieftes Verstehen des eigenen Handelns und verbessern die Kompetenz im positiven Umgang mit anderen. Es entspricht der langjährigen Arbeitsweise der ÖGWG, zu den theoretischen Inhalten der Seminare den jeweils praktischen und persönlichen Bezug herzustellen. Die persönliche Erfahrung und praktische Anwendbarkeit steht ganz klar im Vordergrund.

Das persönlichste Propädeutikum. Die ÖGWG und der personzentrierte Ansatz leben in einer langen Tradition der Verlässlichkeit und Orientierung auf persönliche Beziehung. Wir legen Wert darauf, die Teilnehmer*innen unseres Psychotherapeutischen Propädeutikums in diesem Geist personenbezogen bestmöglich zu unterstützen. Wie in keinem anderen vergleichbaren Lehrgang soll durch wertschätzende Beachtung der Teilnehmer*innen und ihrer individuellen Bedürfnisse persönliches Wachstum ermöglicht werden.

Theorieseminare mit praktischem Bezug. Die theoretischen Themen des Psychotherapeutischen Propädeutikums (765 Stunden in 32 Seminaren) spannen einen weiten Bogen über das psychosoziale Feld. Theorien der psychotherapeutischen Schulen werden vermittelt, ebenso relevante Konzepte aus Psychologie und Medizin (Persönlichkeitstheorien, Allgemeine Psychologie, Entwicklungspsychologie, Psychologische Diagnostik, medizinische Terminologie, Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik, Psychopharmakologie). Weiters sollen Psychotherapieforschung sowie Forschungs- und Wissenschaftsmethodik in verständlicher Weise näher gebracht werden. Praxisbezogene Themen wie Psychosoziale Interventionsformen, Erste Hilfe und Krisenintervention sind wichtige Bestandteile der Ausbildung. Der Überblick über das soziale Feld wird mit den Themenbereichen Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik, Ethik sowie den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen abgerundet.

Unmittelbares Erleben im Praktikum. In bis zu drei Einrichtungen des psychosozialen Feldes sind Praktika im Ausmaß von 480 Stunden vorgesehen. Begleitende Teilnahme an einer Praktikumssupervision in der Dauer von 20 Stunden hilft die Erfahrungen und Erlebnisse im Verlauf des Praktikums zu reflektieren, zu verarbeiten und seine eigenen Reaktionen kennen zu lernen.

Selbsterfahrung in der Dauer von 50 Stunden soll eine tiefgründige Auseinandersetzung mit der Motivation und Eignung zum Beruf Psychotherapeut*in sein, und das Kennenlernen der Arbeitsweise von psychotherapeutischen Schulen ermöglichen.

Lehrinhalte

Lehreinheiten

A.1/1 Tiefenpsychologie 30
A.1/2 Systemische Therapieschulen 30
A.1/3 Humanistische Therapieschulen 30
A.1/4 Lerntheoretische Schulen / Verhaltenstherapie 30
A.2. Persönlichkeitstheorien 30
A.3.a. Allgemeine Psychologie 30
A.3.b. Entwicklungspsychologie 30
A.4. Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik 30
A.5. Psychologische Diagnostik und Begutachtung 1-3 60
A.6. Psychosoziale Interventionsformen 1-3 60
B.1. Einführung in medizinischer Terminologie 30
B.2.a. Psychiatrie 1-3 60
B.2.b. Ausbildung zur Säuglings-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie 30
B.2.c. Psychosomatik 15
B.2.d. Gerontopsychotherapie 15
B.3. Pharmakologie 1-2 45
B.4. Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis 15
C/A Allgemeine Grundlagen der psychotherapeutischen Forschungs- und Wissenschaftsmethodik 20
C/B Psychotherapeutische Forschungs- und Wissenschaftsmethodik B: Qualitative Forschung 20
C/C Psychotherapeutische Forschungs- und Wissenschaftsmethodik C: Psychotherapeutische Forschung 15
C/D Psychotherapeutische Forschungs- und Wissenschaftsmethodik D: Quantitative Forschung 20
D. Ethik 30
E.1. Soziale Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie 30
E.2. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie 1-2 60

 

Das Gesetz verlangt, dass

  • das Praktikum im Rahmen von maximal drei Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens, die der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung dient und der neben dem Leiter noch mindestens zwei fachlich qualifizierte Mitarbeiter angehören, absolviert wird;
  • der Umgang mit verhaltensgestörten, kranken oder leidenden Personen gegeben ist;
  • das Praktikum unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters der Einrichtung oder eines Stellvertreters erfolgt;
  • neben dem LeiterIn zumindest zwei fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen für
    die Arbeit mit leidenden oder verhaltensgestörten Personen beschäftigt sind;
  • die Tätigkeit nicht länger als 5 Jahre vor Anmeldung zum Propädeutikum zurückliegt (diese Frist gilt auch für die praktikumsbegleitende Supervision);
  • mind. 480 Stunden absolviert werden.

Die Liste der vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Praktikumseinrichtungen finden Sie unter folgendem Link:  Onlinesuche Einrichtungen. (In der Rubrik "Ausbildungsart" ist die Kategorie "PTH propädeutische Praktika" zu finden.) Diese Liste dient der Orientierung. Die Praktikumsorganisation muss nicht verpflichtend aufscheinen, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt werden und aus der schriftlichen Bestätigung hervorgehen, zumal diese Website seit 2014 nicht mehr gewartet bzw. aktualisiert wird.

Es besteht seitens der ÖGWG kein Versicherungsschutz für Ausbildungskandidat*innen.

Das Formular für die Bestätigung des Praktikums im Rahmen des psychotherapeutischen Propädeutikums finden Sie hier zum Download.

Die Praktikumssupervision im Ausmaß von insgesamt 20 Einheiten kann und soll überwiegend in Gruppensupervision stattfinden. Die Praktikumssupervisor*innen müssen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme seit mind. 5 Jahren eingetragene Psychotherapeut*innen mit Zusatzbezeichnung sein (Link zur Liste des Bundesministeriums, in der Sie nach eingetragenen Personen suchen können: PTH-Suche). Weiters dürfen die Supervisionsstunden nicht bei Lehrenden der Selbsterfahrung oder Abschlussprüfer*innen in Anspruch genommen werden (laut Qualitätssicherung des Sozialministeriums).

Die Praktikumssupervision soll nach Möglichkeit im selben Zeitraum stattfinden, in dem auch das Praktikum absolviert wird, um eine unverfälschte, zeitnahe Reflexion zu ermöglichen.

Das Formular für die Bestätigung der Praktikumssupervision im Rahmen des psychotherapeutischen Propädeutikums finden Sie hier zum Download.

Auch die Selbsterfahrung muss bei einem seit mindestens 5 Jahren eingetragenen Psychotherapeut*innen mit Zusatzbezeichnung erfolgen. Therapeut*in und Therapierichtung sind aus der Liste der eingetragenen Psychotherapeut*innen (siehe Liste des Bundesministeriums) grundsätzlich frei wählbar. Ab Herbst 2022/23 sind mindestens 20 der obligatorischen 50 Einheiten im Einzelsetting zu absolvieren. Gruppenselbsterfahrungen dürfen nur noch in zwei Grundorientierungen in Anspruch genommen werden. Die ÖGWG empfiehlt außerdem, sich im Einzelsetting auf drei Psychotherapeut*innen einzuschränken. Weiters ist es laut dem Sozialministerium nicht gestattet, Selbsterfahrung bei Lehrenden der Praktikumssupervision oder Abschlussprüfer*innen in zu absolvieren.

Die Selbsterfahrung dient unter anderem der Erlangung des Verständnisses über die gewählten psychotherapeutischen Schulen und einer Orientierung für die berufliche Zukunft.

Das Formular für die Bestätigung der Selbsterfahrung im Rahmen des psychotherapeutischen Propädeutikums finden Sie hier zum Download.

Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über 4 Semester. Wenn Sie uns Bestätigungen relevanter Vorausbildungen in Kopie zukommen lassen, können wir die Anrechenbarkeit einzelner Seminare gerne prüfen. Bei einer größeren Anzahl an Anrechnungen kann sich die Ausbildungsdauer verkürzen. Zu den relevanten Unterlagen gehören:

  • Ein (ECTS-)Rasterzeugnis
  • Das Curriculum der Vorausbildung
  • Der Nachweis über den positiven Abschluss der Ausbildung

Diese Unterlagen können Sie an das Anmeldeformular weiter unten anhängen. Das Curriculum ist in jedem Fall mitzusenden, andernfalls wird keine Anrechnung vorgenommen. Die Anrechnung dauert im Schnitt etwa zwei Wochen. Zu Beginn eines Semesters kann es mitunter wegen der erhöhten Anzahl an Anmeldungen zu Verzögerungen kommen.

Wenn das betreffende Studium/die betreffende Ausbildung länger als fünf Jahre zurückliegt, ist ein Lebenslauf beim Anmeldeformular oder dem Ansuchen auf Anrechnung beizulegen.

Gemäß den Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann bereits absolvierte Selbsterfahrung bei einer/einem eingetragenen PsychotherapeutIn in Österreich angerechnet werden, sofern diese Selbsterfahrung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, gerechnet ab Anmeldedatum zum psychotherapeutischen Propädeutikum.

Die Teilnehmer*innen erhalten am Ende der Ausbildung ein Abschlusszertifikat, das zur Teilnahme an einem Fachspezifikum berechtigt.

Zentrale Kursorte. Die ÖGWG bietet aktuell Propädeutika in LinzKlagenfurt und Wien an. In Linz finden die Seminare vor allem im Evangelischen Studentenheim nahe der Kepler Universität Linz statt. In Klagenfurt hat sich die Caritas Beratungsstelle (Hubertusstraße 5b) als Seminarort bewährt. In Wien steht für einen Großteil der Lehrveranstaltungen das Seminarzentrum ibsc in der Fasangasse 25 und das ÖGWG-Seminarzentrum auf der Mariahilfer Straße (Nr. 89a / Top 19) zur Verfügung.

Individuelle Ausbildung. Wir planen unsere Lehrgänge so, dass die Teilnehmer*innen möglichst in dem von uns gebotenen zeitlichen Rahmen von 4 Semestern das Propädeutikum abschließen können. Teilnehmer*innen, die im selben Semester starten, bieten wir möglichst viele gleiche Seminare an, damit Austausch stattfinden und Erfahrungen gemeinsam gemacht werden können.

Berufsbegleitende Seminare. Die Kurse sind zeitlich so organisiert, dass sie berufsbegleitend absolviert werden können. Seminarwochenenden umfassen Freitagnachmittag, Samstag und fallweise Sonntag. Beginn ist jeweils am Freitag am frühen Nachmittag. Aufgrund der Prüfungsimmanenz besteht Anwesenheitspflicht. Sonntage werden, soweit es möglich ist, ausgespart, um den Erholungswert des Wochenendes zu erhalten. Um unseren Teilnehmer*innen auch einmal Urlaub und ausreichend Zeit außerhalb des Propädeutikums zu gönnen, wird versucht von Mitte Juli bis Anfang September eine Sommerpause einzuhalten. Im Allgemeinen finden während der Schulferien im Sommer keine Veranstaltungen statt.

Ausbildungsbeginn. Neue Lehrgänge starten jeweils im Herbst (September) bzw. im Frühjahr (Februar). Es gibt keinen festgelegten Anmeldeschluss. Eine Einschreibung für einen Lehrgang ist möglich, bis die maximale Größe der Ausbildungsgruppe erreicht ist. Der nächste Lehrgangsstart mit freiem Fixplatz ist aktuell:

  • Herbst 2025/26 in Wien
  • Frühjahr 2025 in Klagenfurt
  • Frühjahr 2026 in Linz
  • Herbst 2026/27 in Linz (der letzte Lehrgang, welcher angeboten wird)

Wir bemühen uns die freien Startplätze und Lehrgangsstarts aktuell zu halten. Es ist auch möglich sich für frühere Lehrgänge auf einen Wartelistenplatz setzen zu lassen.

Für das Propädeutikum der ÖGWG ist kein Aufnahmeverfahren zu absolvieren, es sind aber diese gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten:

 

Bis 31. Dezember 2024 gilt: Laut Psychotherapiegesetz (BGBl. I 361/1990) muss für die Absolvierung eines Propädeutikums eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen vorliegen:

  • in Österreich erfolgreich abgelegte Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung
  • abgeschlossene Ausbildung im Krankenpflegefachdienst bzw. im medizinisch-technischen Dienst
  • im EU-Raum erfolgreich abgelegte Reifeprüfung mit einer notariell beglaubigten Übersetzung des Reifeprüfungszeugnisses
  • im Ausland (außerhalb der EU) erworbener, der Reifeprüfung gleichwertiger Abschluss, der in Österreich nostrifiziert wurde.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so kann beim Ministerium für Gesundheit ein Ansuchen um Sonderzulassung gestellt werden.

 

Ab 1. Jänner 2025 gilt: Laut dem neuen Psychotherapiegesetz (BGBl. I 49/2024) ist der Zugang zum Propädeutikum möglich, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt:

  • Voraussetzungen für ein ordentliches Bachelor-Studium sind erfüllt oder
  • Sie verfügen über einen Bescheid auf Sonderzulassung (ACHTUNG: Antrag kann nur mehr bis 31.12.2024 gestellt werden) oder
  • Sie haben bis zum 31.12.2024 eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder eine MTD-Ausbildung (gemäß MTD-Gesetz) abgeschlossen

Kostentransparenz. Im Propädeutikum der ÖGWG gibt es keine Semestergebühren. So sind die für die Ausbildung anfallenden Kosten bereits zu Beginn zuverlässig kalkulierbar und von der Ausbildungsdauer unabhängig.

Zeitliche Verteilung. Nach Anmeldung zum Propädeutikum fällt eine einmalige Einschreibgebühr von 120 Euro an. Danach wird jedes Seminar einzeln verrechnet. Die Kursbeiträge sind bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen. So bezahlen unsere Teilnehmer*innen zeitlich verteilt immer nur jene Seminare, die sie auch tatsächlich besuchen. Für die Abschlussprüfung fallen einmalig 90 Euro an.

Kosten der einzelnen Seminare. Die Seminare kosten zwischen 123 Euro und 246 Euro, abhängig von der Anzahl der Lehreinheiten. Die meisten Seminarbeträge belaufen sich auf 164 Euro (20 Einheiten) bzw. 246 Euro (30 Einheiten). Die Gesamtsumme der Seminarbeträge - für alle 32 Seminare des Propädeutikums - beläuft sich auf 6.273 Euro. Diese Preise gelten für Lehrgänge ab Wintersemester 2023/24 und sind für die gesamte Lehrgangslaufzeit gültig. Preisanpassungen erfolgen gegebenenfalls bei kommenden Lehrgangsstarts bzw. Wiedereinstieg.

Die Gesamtpreisliste finden Sie hier zum Download.

Die Gesamtpreisliste für Kärnten finden Sie hier zum Download.
Einziger Unterschied zur regulären Preisliste: In Oberösterreich und Wien finden die Seminare A5/1 bis A5/3 mit jeweils 20 Einheiten statt. In Kärnten werden A5/1 und A5/2 mit jeweils 30 Einheiten abgehalten.

 

Praktische Teile separat. Die Selbsterfahrung und Praktikumssupervision, die im Rahmen der Ausbildung nachgewiesen werden müssen, werden nicht über die ÖGWG organisiert oder verrechnet. Das heißt, dass diese Kosten zusätzlich zum theoretischen Teil anfallen. Je nachdem bei wem und in welchem Setting sie die praktischen Teile absolvieren, wird das Propädeutikum insgesamt kostengünstiger oder kostenintensiver.

Sie haben näheres Interesse an unserem Propädeutikum? Wir freuen uns und stehen Ihnen jederzeit gerne für Detailfragen zur Verfügung! Unsere Kontaktdaten finden Sie ein Stück weiter unten.

Informationsveranstaltungen. Infoabende (Dauer ca. 1,5 Stunden) finden regelmäßig in Linz, Wien und Klagenfurt statt. Gerne können Sie sich bei Ihrem Kontakt im jeweiligen Bundesland dafür anmelden. Die nächsten Termine finden Sie hier. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!

Sie haben bereits einen Infoabend besucht oder sind auch ohne sicher, dass Sie das Propädeutikum der ÖGWG besuchen möchten? Dann finden Sie das Anmeldeformular gleich unterhalb der Kontaktdaten.

Lehrgangsleitung

Prim. Dr. David Oberreiter, MBA

Prim. Dr. David Oberreiter, MBA

Wissenschaftliche Leitung
Mag. Manfred Niederl

Mag. Manfred Niederl

Organisatorische Leitung

Regionale Leitung

Prim. Dr. David Oberreiter, MBA

Prim. Dr. David Oberreiter, MBA

Linz
Patricia Blagusz, BA MSc, MSc

Patricia Blagusz, BA MSc, MSc

Wien
Mag. Manfred Niederl

Mag. Manfred Niederl

Klagenfurt

Organisationsteam

Marija Schistek

Marija Schistek

Propädeutikum Oberösterreich
Simone Mahringer

Simone Mahringer

Propädeutikum Kärnten
Eva Maria Kastner

Eva Maria Kastner

Propädeutikum Wien

Anmeldung zum Psychotherapeutischen Propädeutikum der ÖGWG

Einbuchen für:
Gesetzliche Voraussetzungen zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums. Bitte Zutreffendes ankreuzen:
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Liste der gesetzlichen Grundberufe zur Psychotherapieausbildung. Bitte Zutreffendes ankreuzen:
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**Es ist die Einschreibgebühr iHv 120,00 Euro zu bezahlen.